• Am Flohmarkt verkaufen dürfen Personen, die einen Platz angemeldet und vorab bezahlt haben, bzw. die anstelle dieser Personen deren Verkaufsplatz übernommen haben!
  • Aufgebaut darf ab 7.00 Uhr werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass andere Flohmarktteilnehmer nicht durch Fahrzeuge o.a. behindert oder blockiert werden.
  • Marktgegenstände: Alt- und Gebrauchtwaren; alle anlassbezogenen Waren, ausgenommen jene, für die ein Verkaufsverbot gem. §5/Abs.1 Wr.Marktordnung (Pyrotechnik, lebende Tiere, Waffen...) festgelegt wird.
  • Zufahrten zu Grundstücken sind in voller Breite freizuhalten. Der freie Passant*innendurchgang unter Freihaltung einer Breite von 2 m muss gewährleistet sein. Die Marktstände müssen fahrbahnseitig einen Mindestabstand von 0,6 m zur Gehsteigkante haben. Zwischen den Marktständen ist ein Mindestabstand von 1,5 m freizuhalten.
  • Der Zugang zu Hydranten, Schachtabdeckungen, E-Kästen etc. muss jederzeit gewährleistet sein.
  • Fahrzeuge sind außerhalb des Marktplatzes zu parken. Grünflächen dürfen nicht befahren werden.
  • Verkaufsstände, Kleiderstangen, Schirme und sonstige Utensilien sind von den Teilnehmern selbst mitzubringen. Diese sind "standsicher" aufzustellen.
  • Flohmarktwaren dürfen ausschließlich auf Tischen und Kleiderstangen zum Verkauf angeboten werden.
  • Es darf für Anrainer*innen kein über das Marktübliche hinausgehender Lärm (insbesondere das laute Abspielen von Musik!) und keine Geruchsbelästigung verursacht werden.
  • Verwendung von Flüssiggas und elektrischen Anlagen ist verboten.
  • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bis eine Stunde nach Marktende seinen Platz zu räumen, Müll zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand der Fläche wieder herzustellen.
Tickethome Logo
Das einfache Ticketsystem