Am Flohmarkt verkaufen dürfen Personen, die einen Platz angemeldet und vorab bezahlt haben, bzw. die anstelle dieser Personen deren Verkaufsplatz übernommen haben!
Aufgebaut darf ab 7.00 Uhr werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass andere Flohmarktteilnehmer nicht durch Fahrzeuge o.a. behindert oder blockiert werden.
Marktgegenstände: Alt- und Gebrauchtwaren; alle anlassbezogenen Waren, ausgenommen jene, für die ein Verkaufsverbot gem. §5/Abs.1 Wr.Marktordnung (Pyrotechnik, lebende Tiere, Waffen...) festgelegt wird.
Zufahrten zu Grundstücken sind in voller Breite freizuhalten. Der freie Passant*innendurchgang unter Freihaltung einer Breite von 2 m muss gewährleistet sein. Die Marktstände müssen fahrbahnseitig einen Mindestabstand von 0,6 m zur Gehsteigkante haben. Zwischen den Marktständen ist ein Mindestabstand von 1,5 m freizuhalten.
Der Zugang zu Hydranten, Schachtabdeckungen, E-Kästen etc. muss jederzeit gewährleistet sein.
Fahrzeuge sind außerhalb des Marktplatzes zu parken. Grünflächen dürfen nicht befahren werden.
Verkaufsstände, Kleiderstangen, Schirme und sonstige Utensilien sind von den Teilnehmern selbst mitzubringen. Diese sind "standsicher" aufzustellen.
Flohmarktwaren dürfen ausschließlich auf Tischen und Kleiderstangen zum Verkauf angeboten werden.
Es darf für Anrainer*innen kein über das Marktübliche hinausgehender Lärm (insbesondere das laute Abspielen von Musik!) und keine Geruchsbelästigung verursacht werden.
Verwendung von Flüssiggas und elektrischen Anlagen ist verboten.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bis eine Stunde nach Marktende seinen Platz zu räumen, Müll zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand der Fläche wieder herzustellen.